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Ernsthafte Debatte um PID |
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Mittwoch, 20. April 2011 |
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Ernsthafte Debatte um PID
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2010 besteht nun die Aufgabe, im Bundestag erneut über die Frage des Verbots der Präimplantationsdiagnostik (PID) zu entscheiden. Der BGH hatte einen Arzt freigesprochen, der eine - nach derzeit geltendem Recht - verbotene PID vorgenommen hatte. Zur Begründung hat der BGH darauf hingewiesen, dass es ein Wertungswiderspruch sei, eine PID zu bestrafen, aber Schwangerschaftsabbrüche in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft straflos zu lassen.
Über die Frage, ob in bestimmten Ausnahmefällen eine PID straflos sein kann, wird seitdem heftig gerungen. Unter anderem hat sich der letzte Bundesparteitag der CDU in Karlsruhe sehr ernsthaft mit dieser Frage beschäftigt. Einig sind sich praktisch alle Abgeordneten, dass die PID grundsätzlich verboten bleiben soll. Umstritten ist, unter welchen Umständen eine Ausnahme zugelassen wird. Dazu liegen dem Bundestag drei verschiedene Gesetzentwürfe vor. Die Abstimmung über diese Gewissensfrage erfolgt ohne Fraktionszwang noch vor der Sommerpause. Die drei Entwürfe sehen vor:
- ein vollständiges Verbot der PID ohne Ausnahmen
- ein grundsätzliches Verbot mit Zulassung einer Ausnahme, wenn das Kind mit hoher Wahrscheinlichkeit spätestens innerhalb des ersten Jahres stirbt
- ein grundsätzliches Verbot mit der ausnahmsweisen Zulassung der PID nach Zustimmung einer Ethikkommission, wenn - wegen der genetischen Veranlagung der Eltern - eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwere Erbkrankheit besteht oder der Embryo so schwer geschädigt ist, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Fehl- oder Totgeburt kommt.
Meine Meinung zur PID können Sie hier nachlesen.
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