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TOP 18 2./3. Lesung 9. Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 65. Sitzung vom 07.10.2010
Zu Protokoll gegebenen Reden
zu Beratung des Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Tagesordnungspunkt 18)
Dr. Michael Paul (CDU/CSU):
50 Millionen Kraftfahrzeuge fahren auf den deutschen Straßen. Insgesamt beträgt der Energieverbrauch im Verkehrssektor 28 Prozent. Dieser Energiebedarf wird fast ausschließlich durch Mineralölprodukte gedeckt: durch Ottokraftstoffe und Dieselkraftstoffe. Es ist an der Zeit, auch in diesem Bereich den Weg hin zu den erneuerbaren Energien zu beschreiten, sowohl um knappe Ressourcen zu schonen als auch, um das Klima zu schützen.
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir heute beraten, wird nun die Möglichkeit flankiert, ab 2011 Ottokraftstoff mit bis zu zehn Volumenprozent Bio-Ethanol in Verkehr zu bringen. Anstatt wie bisher nur Kraftstoff mit der zulässigen Beimischungsgrenze für Bio-Ethanol von 5 Volumenprozent, werden die Autofahrer künftig Kraftstoff mit 10 Prozent Ethanolanteil an ihrer Tankstelle tanken können.
Durch die Einführung von E10 wird der Biokraftstoffanteil pro Liter Kraftstoff erhöht. Dies wird es überhaupt erst ermöglichen, dass die anspruchsvollen, durch das Biokraftstoffquotengesetz vorgeschriebenen Biokraftstoffanteile erfüllt werden können. Das Biokraftstoffquotengesetz schreibt seit dem 1. Januar 2007 eine Mindestbeimischung von Biokraftstoffen zu Motorenbenzin und Dieselkraftstoff vor. Es verpflichtet die Mineralölwirtschaft, einen jährlich festen und mit den Jahren anwachsenden Mindestanteil von Biokraftstoffen in den Verkehr zu bringen. Dieser Anteil stieg jährlich an und beträgt in diesem Jahr 6,25 Prozent des Energiegehalts
der gesamten in den Verkehr gebrachten Kraftstoffe (§ 37a Abs. 3 BImSchG). Mit E5 allein war diese Quote nicht erreichbar. Durch die Einführung von E10 ist es nunmehr möglich, die durch das Biokraftstoffquotengesetz vorgeschriebenen Biokraftstoffanteile zu erfüllen.
Bioethanol wird aus dem nachwachsenden Kohlenstoffträger Biomasse oder den biologisch abbaubaren Anteilen von Abfällen hergestellt. Durch die zunehmende Beimischung von Bioethanol werden dementsprechend weniger fossile Kraftstoffe verbrannt. Bei entsprechender umweltfreundlicher Herstellung, die durch entsprechende Zertifizierung des Bioethanols nachgewiesen wird, verbessern wir dadurch die Klimabilanz nachhaltig.
Die Bundesregierung hat am 28. September 2010 ein umfassendes Energiekonzept zur Sicherstellung einer zuverlässigen, wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energieversorgung beschlossen. Damit liegt zum ersten Mal seit 20 Jahren ein ideologiefreies, technologieoffenes und marktorientiertes Energieprogramm vor, das alle energiewirtschaftlich relevanten Bereiche anspricht, auch den Verkehrsbereich.
Die CDU/CSU-Fraktion unterstützt die im Energiekonzept aufgeführten Ziele für die Verminderung von Treibhausgasen, für den Anteil erneuerbarer Energien und für Energieeffizienz. Die vorgegebenen Reduktionsziele für den CO2-Ausstoß sind ehrgeizig: 40 Prozent weniger CO2-Ausstoß ab 1990 bis 2020 und 80 bis 95 Prozent weniger CO2-Ausstoß bis 2050. Ferner ist für den Verkehrssektor im Energiekonzept ausdrücklich die
Steigerung des Anteils von Biokomponenten in Kraftstoffen festgeschrieben. Die Zielvorgaben für die Dekarbonisierung werden schrittweise anspruchsvoller. Zudem ist die Treibhausgasbilanz des Kraftstoffs ein zentraler Bestandteil für die künftige Begünstigung besonders förderungswürdiger Biokraftstoffe.
Mit der gesetzlichen Regelung soll zum einen dem Klimaschutz durch eine Verringerung der Verbrennung mineralischer Kraftstoffe Rechnung getragen werden. Zum anderen soll durch den Ausbau der Biokraftsstoffindustrie eine Basis für die Versorgungssicherheit mit Kraftstoffen geschaffen werden. Versorgungssicherheit ist neben Klimaverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit ebenfalls ein Ziel im Zieldreieck unserer Energieversorgung. Wir können so unsere Abhängigkeit von importiertem Öl senken.
Zur Einführung von E10-Kraftstoff soll das NeunteGesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes die Verordnungsermächtigungen des BImSchG erweitern. Die Bundesregierung wird zum einen ermächtigt, sogenannte Bestandsschutzsorten bei Kraftstoffen zu regeln. Darüber hinaus wird die Bundesregierung ermächtigt, die Datenerhebung bei Mineralölunternehmenzur Erstellung einer Ökobilanz der Treibstoffe zu regeln.
Bei der Einführung von E10-Kraftstoffen muss dafür Sorge getragen werden, dass ältere Fahrzeuge, die möglicherweise E10-Kraftstoff nicht vertragen, keinen Schaden nehmen. Aus diesem Grund ist sicherzustellen, dass an jeder Tankstelle weiterhin eine Bestandschutzsorte angeboten wird; also eine Sorte Kraftstoff, die problemlos von allen Fahrzeugen „vertragen“ wird. Die Regelung dieser Bestandsschutzsorten-E5, die wie bisher nur bis zu 5 Prozent Bioethanol enthalten, ist notwendig, um die kontinuierliche Versorgung aller auf dem Markt befindlichen Fahrzeuge mit geeignetem Kraftstoff sicherzustellen. Nach Angaben der Hersteller sind etwa drei Millionen Fahrzeuge E10-unverträglich, das heißt, sie können nur mit E5 betrieben werden. In der Hauptsache handelt es sich um ältere Fahrzeuge. Für den einzelnen Autofahrer muss leicht und schnell erkennbar sein, ob sein Auto E10 verträgt oder nicht verträgt. Dazu müssen die Hersteller, die Importeure und diesmal auch der ADAC einen Weg finden. Es kann nicht sein, dass hierüber erst im letzten Moment oder gar nicht Auskunft gegeben wird. Die Einführung von E10 war 2008 nicht zuletzt daran gescheitert; dies darf sich nicht wiederholen. Der Gesetzentwurf dient im Wesentlichen der Umsetzung der EU-Kraftstoff-Richtlinie im Hinblick auf die Spezifikationen für Otto-, Diesel- und Gasölkraftstoffeund die Einführung eines Systems zur Überwachung und Verringerung der Treibhausgasemissionen. Darüber hinaus erfolgt bei dieser Gelegenheit eine redaktionelle Anpassung von § 13 BImSchG an das neu nummerierte Wasserhaushaltsgesetz.
Die EU-Kraftstoffrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis Ende des Jahres 2010, das Inverkehrbringen von Ottokraftstoff mit bis zu 10 Prozent Bioethanol zu ermöglichen. Darüber hinaus sieht die Richtlinie vor, dass für Fahrzeuge, deren Motoren einen Anteil von 10 Prozent Bioethanol im Kraftstoff nicht vertragen, sicherzustellen ist, dass mindestens bis zum Jahr 2013 Kraftstoffe mit einem maximalen Sauerstoffgehalt von 2,7 Prozent und einem maximalen Ethanolgehalt von 5 Prozent in Verkehr gebracht werden. Zur Umsetzung der konkreten Anforderungen der Richtlinie soll in Deutschland die Kraftstoffqualitätsverordnung geändert werden. Die Regelung von Bestandsschutzsorten in einer novellierten 10. BImSchV setzt eine Ergänzung der bereits in § 34 BImSchG vorhandenen Verordnungsermächtigungen voraus, die mit diesem Gesetzentwurf geschaffen werden soll.
Die Umsetzung der EU-Richtlinie bis zum Jahresende ist für die Mitgliedsländer Pflicht. Ich bitte Sie daher um die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf der Bundesregierung.
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