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Meine Rede im Bundestag vom 10.05.2012 zum Thema „Fracking“
     
Redebeitrag von Dr. Michael Paul (CDU/CSU) am 20.05.2010

TOP 23 Für eine immissions- und baurechtliche Privilegierung von Sportanlagen
43. Sitzung vom 20.05.2010

Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, werden die
Reden zu Protokoll genommen. Es handelt sich um die
Reden der Kolleginnen und Kollegen
Dr. Michael Paul,CDU/CSU, Ute Vogt und Hans-Joachim Hacker, SPD,
Judith Skudelny, FDP, Katrin Kunert, Die Linke,
Winfried Hermann, Bündnis 90/Die Grünen.

Dr. Michael Paul (CDU/CSU):

Der Sport leistet für die Aktivierung und den Zusammenhalt
einer modernen Gesellschaft unverzichtbare
Beiträge, die es zu fördern gilt. Darüber besteht Einigkeit,
und genau so haben es die Koalitionspartner der
CDU/CSU- und der FDP-Fraktion im Koalitionsvertrag
festgeschrieben.

In dem Antrag der Linksfraktion, der hier heute beraten
wird, ist zu lesen, dass zur Erfüllung dieser Förderungsaufgabe
ein hinreichender Zugang zu Sportangeboten bestehen muss.
Weiter sei die Bundesregierung aufgrund ihrer gesamtstaatlichen
Verantwortung in der Pflicht, Rahmenbedingungen für die Entfaltung des
Breitensports zu schaffen. Und, dass zu diesem Zweck
eine ausreichende Zahl an wohnortnahen und gut zu erreichenden
Sportanlagen vorgehalten oder geschaffen
werden müsse.

Auch in diesem Punkt besteht Einigkeit. Der Sport,
hier insbesondere der Schul-, Universitäts- und Breitensport,
ist für eine motorische Entwicklung vor allem von
Kindern und Jugendlichen, aber ebenso für die Gesundheit
aller anderen Bevölkerungsgruppen unerlässlich.
Rechtlich verbindliche Regelungen dafür zu schaffen,
dass der Sport von allen Teilen der Gesellschaft ausgeübt
werden kann, ist daher eine wichtige Aufgabe der
Politik.

Diese wichtige Aufgabe hat die damalige christlich
liberale Bundesregierung bereits im Jahre 1991 erkannt.

Sie hat sich dieser Verantwortung gestellt und mit der
18. BImSchV, der sogenannten Sportanlagenlärmschutzverordnung,
genau diese rechtlich verbindlichen Regelungen
geschaffen. Diese Verordnung, die eine Konkretisierung
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes darstellt,
bewirkt nämlich genau das, was der hier diskutierte Antrag
nach Aussage der Linksfraktion zum Ziel hat:
Sportanlagen werden, als Bereicherung des sozialen
und kulturellen Lebens, durch diese Verordnung mit den
ihnen gebührenden Privilegien versehen und eben nicht
genauso behandelt, wie etwa eine störende Industrieanlage.
Dass diese Privilegierung greift und rechtlich Bestand
hat, zeigt sich auch mit Blick auf die Rechtsprechung
zu diesem Thema. Anders, als es uns die Linksfraktion
hier weismachen will, gibt es nämlich nicht
etwa Hunderte Verfahren, bei denen im Konflikt zwischen
Sportbelangen und Anwohnerinteressen dem Breiten-
oder Spitzensport eine Absage erteilt worden wäre.
Ich sage es noch konkreter: Die Recherche in den Rechtsprechungsdatenbanken
belegt, dass schon die Zahl der Fälle, in denen ein
Gerichtsverfahren überhaupt nur eröffnet
wurde, seit der Einführung der 18. BImSchV drastisch
zurückgegangen ist. Die Zahl der Entscheidungen
zulasten des Weiterbetriebes einer Sportanlage in diesen
Verfahren tendiert sogar gegen null.

Die Linksfraktion scheint nun der Auffassung zu sein,
die Privilegierung ginge nicht weit genug. Nur so ist zu
verstehen, dass in ihrem Antrag gefordert wird,
Sportlärm solle gar nicht erst als Lärm im Sinne des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes qualifiziert werden.
Das heißt im Klartext, dass Gerichtsverfahren der Anwohner
gegen Sportanlagen grundsätzlich erfolglos wären.
Eine solche Regelung wäre verfassungsrechtlich
äußerst bedenklich – schließlich würde durch sie den
Anwohnern der grundgesetzlich garantierte effektive
Rechtsschutz abgeschnitten.

Gerade im Fall von Lärmemissionen verbietet sich
zudem eine pauschale Beurteilung der Umgebungsbeeinträchtigung.
Die Störungsintensität hängt vielmehr entscheidend von der Lautstärke,
der Bebauung, der Frequenz und dem Wiederholungstakt ab.
Es ist daher zwingend notwendig, in jedem einzelnen Fall zu bewerten,
wie intensiv die Belastung der Umgebung tatsächlich ist.

Unter diesen Aspekten frage ich mich, wie die Forderung
nach bedingungsloser Privilegierung der Sportanlagen
mit der im selben Antrag von der Linksfraktion gestellten
Forderung nach einem angemessenen Ausgleich
der Belange der Sporttreibenden und der Anwohner in
Einklang zu bringen sein soll. Ein solcher Ansatz ist völlig
ungeeignet, wenn nicht das Kind mit dem Bade ausgeschüttet
werden soll.

Vielmehr ist durch die Sportanlagenlärmschutzverordnung,
die im JURIS-Ausdruck auf elf Seiten Text ausschließlich
und umfassend dieses Thema behandelt, ein
Rechtsregime gegeben, dass den Besonderheiten dieser
Konstellation, der Privilegierungsnotwendigkeit von
Sportanlagen einerseits und dem ebenso erforderlichen
Anwohnerschutz andererseits, angemessen Rechnung trägt.

Das Gleiche gilt auch für die Änderungen, die die
Linksfraktion im Bereich des Bauplanungsrechts vorschlägt,
nämlich jede Sportanlagen bedingungslos in jedem
Wohngebiet zuzulassen.

Die Einrichtung von reinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten
durch den Gesetzgeber dient dem berechtigten
Interesse der Anwohner, vor Beeinträchtigungen
durch andere bauliche Nutzungen geschützt zu sein.
Gleichwohl ist das Interesse der Bewohner dieser Gebiete
an ortsnah eingerichteten Sportanlagen im Gesetz
durch eine Zulassungsmöglichkeit für diese Anlagen berücksichtigt.
Dass die Zulassung von Sportanlagen an
bestimmte Kriterien geknüpft ist und einer besonderen
Prüfung im Einzelfall bedarf, ist wiederum nur dem angemessenen
Ausgleich zwischen Anwohnerinteressen
und dem Interesse der Sporttreibenden geschuldet. Eine
pauschale, bedingungslose Zulassung aller Arten von
Sportanlagen, wie sie hier gefordert wird, ist daher in
solchen Wohngebieten fehl am Platze.

Der Gedanke, der dem hier diskutierten Antrag zugrunde
liegt, nämlich den Breitensport für alle Altersgruppen
und insbesondere für Kinder und Jugendliche
zu ermöglichen, ist allerdings richtig und auch als Aufgabe
der Koalition bestimmt worden.

Durch die hier vorgeschlagene Umsetzung würden
aber völlig unnötig die präzisen Regelungen des bereits
bestehenden Rechtsregimes beseitigt und durch generalisierte
Regelungen ersetzt, die eine Berücksichtigung
der ebenfalls berechtigten Anwohnerinteressen nicht
mehr ermöglichen.

Eine solche bewusste Verschlechterung des Regelungszustandes,
durch die obendrein keine direkte Verbesserung
für die Sportförderung erreicht wird, kann
und wird durch die CDU/CSU-Fraktion nicht unterstützt
werden.

 

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