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Meine Rede im Bundestag vom 10.05.2012 zum Thema „Fracking“
     
"Energiewende" vom Bundestag verabschiedet - Warum ich nicht zustimmen konnte
Dienstag, 05. Juli 2011

In den letzten Wochen und Monaten habe ich Ihnen über die politischen Konsequenzen nach dem Unfall von Fukushima berichtet. Nach sehr kurzer Beratungszeit hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag in 2. und 3. Lesung abschließend  insgesamt acht Gesetzentwürfe zur „Energiewende“ verabschiedet mit  über 600 Seiten Gesetzestexten einschließlich Begründung. Am 08.07.2011 befasst sich damit der Bundesrat.

Kernpunkte des neuen Energiekonzepts sind ein gestufter „Ausstieg“ aus der Kernenergienutzung bis 2022 und ein verbesserter „Umstieg“ auf erneuerbare Energien wie Wind und Sonne. Hier finden Sie dazu den zusammenfassenden Beschluss des Bundeskabinetts vom 06.06.2011.

Lange habe ich mit mir gerungen, ob ich dem „Ausstieg“ zustimmen kann. Auf der einen Seite habe ich als Mitglied der CDU/CSU-Fraktion die Verantwortung dafür, dass die Bundesregierung im Parlament eine Mehrheit hat. Auf der anderen Seite bin ich – im Interesse der Wählerinnen und Wähler, die mich in meinem Wahlkreis direkt in den Bundestag gewählt haben – meinem Gewissen verpflichtet, für Deutschland die Weichen richtig zu stellen.


Am Ende habe ich – im Gegensatz zu meiner Fraktion – die Änderung des Atomgesetzes abgelehnt. Die mit dem „Ausstieg“ verbundenen Risiken halte ich für nicht verantwortbar:

  • Ein Ausstieg aus der Kernenergie in der nun vorgegebenen Geschwindigkeit kann massive Strompreiserhöhungen für Unternehmen wie Verbraucher verursachen. Die vorgelegten Gesetze geben keine Antwort darauf, wie der Preisanstieg zumindest gedämpft werden kann. Schon durch das Abschalten der acht Kernkraftwerke beim „Moratorium“ sind die Stromgroßhandelspreise um über 12% gestiegen. Das werden die Verbraucher bei der nächsten Strompreiserhöhung im Herbst auf ihren Stromrechnungen wiederfinden.
Strompreisentwicklung  an der Börse EEX Januar – Mai 2011
  • Das deutsche Klimaschutzziel ist kurz- und mittelfristig gefährdet. So kann das CO2-Minderungsziel von 40% bis 2020 gegenüber 1990 wegen des Verzichts auf die Kernenergie praktisch nicht erreicht werden. Die vorgesehenen CO2-Einsparungen durch zusätzlichen Maßnahmen bei der Gebäudesanierung können die Mehremissionen durch fossile Kraftwerke, die wegen des Ausstiegs am Netz sein werden, nicht kompensieren.
  • Deutschland ist bereits durch das „Moratorium“ vom Stromexport- zum Stromimportland geworden. Seitdem importiert Deutschland täglich durchschnittlich rund 40 Millionen Kilowattstunden Strom, ein großer Teil davon aus Frankreich. Das zeigt aus meiner Sicht, dass der „Ausstieg“ aus der Kernenergie zu schnell erfolgt. Schließlich macht es keinen Sinn, wenn deutsche Kernkraftwerke vom Netz gehen und dafür Strom aus ausländischen Kernkraftwerken eingeführt wird.
Stromexporte und -importe Januar – Mai 2011

Die vorgelegte Novelle des Atomgesetzes enthält außerdem erhebliche verfassungsrechtliche Risiken. Dies hat auch die Sachverständigen-Anhörung im Bundestagsumweltausschuss bestätigt. So verlangt der Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 Grundgesetz, dass der Gesetzgeber nur bei Vorliegen eines sachlichen Grunds gleiche Sachverhalte ungleich behandeln darf. Im vorgelegten Gesetz werden aber zum Beispiel zwei baugleiche Kernkraftwerke, die im Abstand von acht Monaten ans Netz gingen (Gundremmingen B und C), ohne sachlichen Grund unterschiedlich behandelt: Gundremmingen C darf bis 2021, also vier Jahre länger als Gundremmingen B am Netz bleiben.

Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens hatte ich an verschiedenen Stellen, insbesondere in den Fraktionssitzungen, wiederholt diese Risiken angesprochen. Da die aus meiner Sicht erforderlichen Änderungen am vorgelegten Gesetzespaket nicht vorgenommen wurden, habe ich am Ende die Novelle des Atomgesetzes abgelehnt. Schließlich darf meiner Meinung nach der Gesetzgeber nicht „sehenden Auges“ verfassungsrechtlich höchst zweifelhafte Regelungen beschließen. Meine Erklärung, die ich dazu im Bundestag abgegeben habe, können Sie hier lesen.
 

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