| "Energiewende" vom Bundestag verabschiedet - Warum ich nicht zustimmen konnte |
| Dienstag, 05. Juli 2011 |
|
In den letzten Wochen und Monaten habe ich Ihnen über die politischen Konsequenzen nach dem Unfall von Fukushima berichtet. Nach sehr kurzer Beratungszeit hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag in 2. und 3. Lesung abschließend insgesamt acht Gesetzentwürfe zur „Energiewende“ verabschiedet mit über 600 Seiten Gesetzestexten einschließlich Begründung. Am 08.07.2011 befasst sich damit der Bundesrat. Lange habe ich mit mir gerungen, ob ich dem „Ausstieg“ zustimmen kann. Auf der einen Seite habe ich als Mitglied der CDU/CSU-Fraktion die Verantwortung dafür, dass die Bundesregierung im Parlament eine Mehrheit hat. Auf der anderen Seite bin ich – im Interesse der Wählerinnen und Wähler, die mich in meinem Wahlkreis direkt in den Bundestag gewählt haben – meinem Gewissen verpflichtet, für Deutschland die Weichen richtig zu stellen.
![]() Strompreisentwicklung an der Börse EEX Januar – Mai 2011
![]() Stromexporte und -importe Januar – Mai 2011
Die vorgelegte Novelle des Atomgesetzes enthält außerdem erhebliche verfassungsrechtliche Risiken. Dies hat auch die Sachverständigen-Anhörung im Bundestagsumweltausschuss bestätigt. So verlangt der Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 Grundgesetz, dass der Gesetzgeber nur bei Vorliegen eines sachlichen Grunds gleiche Sachverhalte ungleich behandeln darf. Im vorgelegten Gesetz werden aber zum Beispiel zwei baugleiche Kernkraftwerke, die im Abstand von acht Monaten ans Netz gingen (Gundremmingen B und C), ohne sachlichen Grund unterschiedlich behandelt: Gundremmingen C darf bis 2021, also vier Jahre länger als Gundremmingen B am Netz bleiben. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens hatte ich an verschiedenen Stellen, insbesondere in den Fraktionssitzungen, wiederholt diese Risiken angesprochen. Da die aus meiner Sicht erforderlichen Änderungen am vorgelegten Gesetzespaket nicht vorgenommen wurden, habe ich am Ende die Novelle des Atomgesetzes abgelehnt. Schließlich darf meiner Meinung nach der Gesetzgeber nicht „sehenden Auges“ verfassungsrechtlich höchst zweifelhafte Regelungen beschließen. Meine Erklärung, die ich dazu im Bundestag abgegeben habe, können Sie hier lesen. |
Keine aktuellen Veranstaltungen.