Die christlich-liberale Koalition hat am vergangenen Sonntag Handlungsfähigkeit gezeigt. Die Bilanz seit Beginn der Kanzlerschaft Angela Merkels versetzt uns in die Lage, unsere ehrgeizigen Ziele bei der Haushaltskonsolidierung noch früher als bisher geplant zu erreichen. Heute sind so viele Menschen wie nie sozialversicherungspflichtig beschäftigt und wir haben nicht mehr Milliardenlöcher in den Sozialversicherungskassen, sondern Überschüsse. Diese Spielräume nutzt die Bundesregierung für unmittelbare und sichtbare Entlastungen der Menschen. Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 04.11.2012 im Einzelnen können Sie
hier nachlesen.
Der Koalitionsausschusses traf unter Anderem folgende wichtige Entscheidungen:
Praxisgebühr abgeschafft Am Freitag haben wir im Bundestag die Praxisgebühr zum 1. Januar 2013 abgeschafft und damit ein wichtiges Ergebnis des Koalitionsausschusses umgesetzt. Damit entlasten wir die Versicherten um ca. 2 Mrd. € und die Arztpraxen von bürokratischem Aufwand. Die Abschaffung ist aufgrund der hohen Rücklage in der Krankenversicherung vertretbar. Die Gesetzlichen Krankenkassen erhalten für den Wegfall der Praxisgebühr dauerhaft einen vollständigen Ausgleich aus dem Gesundheitsfonds. Dennoch schätzen die Experten, dass die Rücklagen Ende 2013 noch mehr als 10 Milliarden Euro betragen.
Betreuungsgeld wird eingeführt Zeitgleich zum Rechtsanspruch auf einen Kitabetreuungsplatz für Unter-3-Jährige wird ab dem 1. August 2013 das Betreuungsgeld für ein- und zweijährige Kinder eingeführt. Vor der Bundestagswahl 2009 haben wir dies den Bürgerinnen und Bürgern zugesagt. Wir sagten im Wahlprogramm: „Wir wollen nicht, dass Eltern zu einem Lebensmodell gedrängt werden, das sie nicht wollen. Vielmehr sollen sie selbst entscheiden, wie sie ihre Kinder erziehen. Wir sorgen deshalb für mehr und bessere Betreuungsangebote. Für Kinder unter drei Jahren wird bis 2013 mit Unterstützung des Bundes durch Länder, Kommunen und freie Träger ein bedarfsgerechtes Angebot geschaffen. Danach gilt ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr. Wir werden die Zusage einlösen, dass Eltern ab 2013 ein Betreuungsgeld monatlich erhalten, wenn sie keinen Krippenplatz in Anspruch nehmen. Das Betreuungsgeld ist unbürokratisch auszugestalten.“ (CDU/CSU-Regierungsprogramm 2009-2013, S. 29) Am Freitag haben wir das Gesetz im Bundestag in 1. Lesung nach heftigem Schlagabtausch mit der Opposition verabschiedet, also unser Wahlversprechen gehalten.
Für mich unverständlich ist, dass Redner der Opposition das Betreuungsgeld als „Herdprämie“ diffamieren. Denn schließlich wollen über 60% der Eltern Ihre Kinder unter 3 Jahren nicht in einer öffentlichen Kita betreuen lassen. Und der Staat sollte den Eltern auch nicht vorschreiben, wie sie Ihre (Klein)Kinder erziehen. Schließlich ist meiner Meinung nach eine Kita-Betreuung für Ein- und Zweijährige auch nicht zwangsläufig besser als eine Betreuung durch die Eltern. Zwei aus meiner Sicht bemerkenswerte Redebeiträge von Fraktionskollegen können Sie sich hier ansehen: Dr. Peter Tauber, Mitglied im Familienausschuss, und Uwe Schummer, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, haben sich in der Debatte offensiv des SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück angenommen.

Hier gelangen Sie zur Rede von Dr. Peter Tauber

Hier gelangen Sie zur Rede von Uwe Schummer
Das Betreuungsgeld beträgt zunächst 100 Euro monatlich, ab dem 1. August 2014 werden 150 Euro im Monat gezahlt. Familien, die die Leistung nicht ausgezahlt erhalten wollen, können das Betreuungsgeld alternativ auch zur privaten Altersvorsorge oder zum sogenannten „Bildungssparen“ einsetzen. Wer dies macht, erhält einen zusätzlichen Bonus von 15 Euro im Monat.
Gleichzeitig beteiligt sich der Bund mit weiteren 580 Millionen Euro am Kitaausbau. Näheres zum Stand des Kita-Ausbaus können Sie der Präsentation, die Familienministerin Schröder vorgelegt hat, hier entnehmen. Außerdem können Sie hier Einzelheiten zum Kita-Ausbau in NRW erfahren.